Bei Schneefall wird die Zufahrtsstraße regelmäßig von der Gemeinde geräumt. Die Schneeräumung um das Haus
ist Sache des Mieters.
Das Haus sollte besenrein sauber hinterlassen werden. Übermäßige Verschmutzung bewirkt einen Abzug von der
Kaution.
Während der Sommerzeit hat der Gärtner jederzeit
Zugang zur Liegenschaft.
Der Mieter muss Mängel, die er im und ums Haus
feststellt, sofort melden. Ferner ist er dazu
verpflichtet, im Rahmen des ihm zumutbaren, an der
Behebung von unerwartet auftretenden Störungen
beizutragen, um den Schaden gering zu halten oder ganz zu
vermeiden.
Der Gerichtsstand ist Monthey.